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   AG Neuss, 09.08.2016 - 77 C 1425/16   

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https://dejure.org/2016,33981
AG Neuss, 09.08.2016 - 77 C 1425/16 (https://dejure.org/2016,33981)
AG Neuss, Entscheidung vom 09.08.2016 - 77 C 1425/16 (https://dejure.org/2016,33981)
AG Neuss, Entscheidung vom 09. August 2016 - 77 C 1425/16 (https://dejure.org/2016,33981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Neuss sieht die Werkstatt als Erfüllungsgehilfe des Schädigers und urteilt, dass das Werkstatt- und Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers geht, mit Urteil vom 9.8.2016 - 77 C 1425/16 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Vermeintlich unnötige Reparaturen sind zu erstatten - Beurteilung der Notwendigkeiten, Einflussmöglichleiten eines Laien

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gegnerische Haftpflichtversicherung muss nach Verkehrsunfall auch unnötige Reparaturkosten tragen

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Neuss sieht die Werkstatt als Erfüllungsgehilfe des Schädigers und urteilt, dass das Werkstatt- und Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers geht, mit Urteil vom 9.8.2016 - 77 C 1425/16 -.

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Neuss, 09.08.2016 - 77 C 1425/16
    Dies darf nicht zulasten des Geschädigten gehen, welcher ansonsten einen Teil seiner aufgewendeten Kosten nicht ersetzt bekommen würde (vgl. BGH, NJW 1975, S. 160; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).

    Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 04.06.2013 - 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).

    Dem Schädiger entsteht hierdurch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt verlangen kann (OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).

  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Neuss, 09.08.2016 - 77 C 1425/16
    Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (vgl. LG Hagen, Urteil v. 04.12.2009 - 8 O 97/09; BeckRS 2010, 00672; AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012 - 44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473).

    Die etwaigen Mehrkosten sind vielmehr vergleichsweise gering und stehen in einem gewissen Zusammenhang zum Unfallschaden, sodass die Beklagten dem Kläger auch diese zu ersetzen haben (AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012 - 44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473: 15 % Mehrkosten sind dem Schädiger zurechenbar).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Neuss, 09.08.2016 - 77 C 1425/16
    Dies darf nicht zulasten des Geschädigten gehen, welcher ansonsten einen Teil seiner aufgewendeten Kosten nicht ersetzt bekommen würde (vgl. BGH, NJW 1975, S. 160; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Neuss, 09.08.2016 - 77 C 1425/16
    Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, S. 302, 304).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11

    Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung

    Auszug aus AG Neuss, 09.08.2016 - 77 C 1425/16
    Hierzu bedarf es nicht der Abgabe einer Gestaltungserklärung oder der Geltendmachung einer Einwendung seitens des Schädigers (BGH, NJW 2013, S. 450, 451, Rz. 21).''.
  • LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11

    Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko

    Auszug aus AG Neuss, 09.08.2016 - 77 C 1425/16
    Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 04.06.2013 - 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).
  • LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09

    Pflicht des Unfallverursachers zum Ersatz eines im Zuge der Reparatur des

    Auszug aus AG Neuss, 09.08.2016 - 77 C 1425/16
    Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (vgl. LG Hagen, Urteil v. 04.12.2009 - 8 O 97/09; BeckRS 2010, 00672; AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012 - 44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473).
  • AG Essen, 04.06.2019 - 135 C 5/19

    Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten, Renigungskosten,

    dieser sich ebenfalls mit einem etwaigen Fehlverhalten der Werkstatt auseinandersetzen müssen (OLG Jena, Urteil vom 05.07.2016 - 5 U 165/15; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.08.2015 - 13 U 28/15; OLG Hamm a.a.O.; AG Neuss, Urteil vom 09.08.2016 - 77 C 1425/16; Palandt a.a.O., a.A. BHHJJ/Jahnke BGB 8 249 Rn. 84).
  • AG Marsberg, 26.04.2021 - 1 C 17/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung kommt es in diesen Fällen nicht darauf an, ob die von der Reparaturwerkstatt in Rechnung gestellten Kosten zutreffend oder angemessen sind, solange der Geschädigte den mutmaßlich erforderlichen Herstellungsaufwand ermittelt hat und bei der Schadensbeseitigung wirtschaftlich vernünftig verfährt, d.h. seinen Obliegenheiten genügt (vgl. AG Neuss, Urteil vom 09.08.2016 - 77 C 1425/16 m.w.N.; LG Köln, Urteil vom 29.03.2016 - 23 O 65/15; AG Salzgitter, Urteil vom 16.10.2015 - 22 C 57/15).
  • AG Marsberg, 07.08.2017 - 1 C 39/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung kommt es in diesen Fällen nicht darauf an, ob die von der Reparaturwerkstatt in Rechnung gestellten Instandsetzungskosten zutreffend oder angemessen sind, solange der Geschädigte den mutmaßlich erforderlichen Herstellungsaufwand ermittelt hat und bei der Schadensbeseitigung wirtschaftlich vernünftig verfährt, d.h. seinen Obliegenheiten genügt (vgl. AG Neuss, Urteil vom 09.08.2016 - 77 C 1425/16 m.w.N.; LG Köln, Urteil vom 29.03.2016 - 23 O 65/15; AG Salzgitter, Urteil vom 16.10.2015 - 22 C 57/15).
  • AG Staufen, 04.10.2022 - 2 C 43/22

    Verkehrsunfall - Prognoserisiko Schädiger

    Das Prognoserisiko betrifft die Frage der Durchführung unnötiger oder fehlerhafter Arbeiten, nicht die Frage, ob die Rechnung auch nicht erbrachte (oder ggf. vereinbarte) Leistungen enthält (a.A.: OLG Hamm NZV 95, 442 unter fehlerhafter Bezugnahme auf BGH NJW 92, 302; s. auch AG Neuss 9.8.16 - 77 C 1425/16 - mit Anmerkung Engel DAR 16, 590).
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